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Kosten

Die Kosten der Stationären Hilfe im Bodelschwingh-Haus werden vom zuständigen Leistungsträger der Sozialhilfe (in der Regel dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe) übernommen. Für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung ist von den Klientinnen und Klienten ein pauschalisierter Eigenanteil zu zahlen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt 696,60 € monatlich (Stand 01.01.2024).

Wir unterstützen unsere Klienten bei der Durchsetzung ihrer Leistungsansprüche gegenüber der Arbeitsverwaltung und den Rententrägern. Mit den realisierten Leistungen oder Einkünften aus Lohnzahlungen kann der Eigenanteil geleistet werden.

Ziel ist ein möglichst selbstverantwortlicher Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Geld. Im ersten Monat der stationären Betreuung erhalten die Klienten wöchentlich eine Auszahlung von Verpflegungsgeld und persönlichem Barbetrag. Später wird angestrebt, die Leistungen monatlich auf das eigene Girokonto der Bewohner zu überweisen.